Ab 1.1.2026 müssen Arbeitgeber am Jahreslohnzettel (L 16) mehr Informationen ausweisen. Die neuen Vorgaben gelten für Lohnzahlungszeiträume ab 2026.
Folgende Angaben müssen künftig zusätzlich bzw. detaillierter ausgewiesen werden:
? Arbeitslohn getrennt nach Geld- und Sachbezügen
? Privat genutzter Firmenwagen
• Anschaffungskosten des Kfz
• angewendeter Sachbezugsprozentsatz
? Ladeeinrichtungen für E-Autos (Wallbox)
• Anschaffungskosten durch den Arbeitnehmer
• Anschaffungskosten durch den Arbeitgeber
? Gewährte Essensbons
➕ Steuerfreie Zulagen und Zuschläge
(z. B. SEG-, SFN-Zulagen sowie Überstundenzuschläge gem. § 68 EStG)
? Wichtig:
Die Änderungen betreffen vor allem Arbeitgeber und die Lohnverrechnung, da künftig mehr Daten dokumentiert und im Jahreslohnzettel ausgewiesen werden müssen.